CORONA-VORSICHTSMASSNAHMEN
Verhalten bei der Trauerfeier.
20201103_CORONA – Plakat Friedhof_Bestattung
Neue Regelungen gültig ab 3.11.2020:
Es sind sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbestattungen möglich und erlaubt,
allerdings dürfen diese nur mit MAX. 50 PERSONEN in Kirche und Friedhof stattfinden.
Es besteht MASKENPFLICHT in Kirche UND am Friedhof . 1,5 m Abstand zwischen den Trauergästen.
An TOTENWACHEN dürfen soviele Personen teilnehmen, wie es die Platzverhältnisse in der Kirche zulassen (Kematen ca. 80 Personen, Rohr ca. 50 Personen)
Nachstehend noch einige allgemeine Verhaltensregeln:
20201103_Infoblatt für Angehörige – corona
20201103_CORONA – Plakat Schaukasten – Information Bevölkerung